Düsseldorf: Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Vergewaltiger – Aussage 'vollständig konstruiert'
In einem spektakulären Gerichtsverfahren in Düsseldorf ist ein 35-jähriger Mann wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Die Entscheidung fiel, obwohl die Aussage der Geschädigten von der Verteidigung als vollständig konstruiert bezeichnet wurde. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine höhere Strafe gefordert, aber das Gericht folgte nicht diesem Antrag. Die Verteidigung kündigte bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Vergewaltiger zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
Ein 45-Jähriger muss wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Beleidigung für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Dieses Urteil hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag nach einem dreiwöchigen – und bemerkenswerten – Prozess verkündet.
„Er musste immer bekommen, was er wollte“
Der 45-Jährige soll seine Partnerin vergewaltigt haben. Die Aussage der Geschädigten wurde von der Verteidigung als vollständig konstruiert bezeichnet.
Laut den Erkenntnissen des Gerichts musste der Täter immer bekommen, was er wollte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Partnerin wiederholt misshandelt und vergewaltigt hat.
Das Urteil ist das Ergebnis eines aufwendigen Prozesses, der drei Wochen lang dauerte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren beantragt, das Gericht entschied sich jedoch für eine Strafe von fünfeinhalb Jahren.
Der Verurteilte muss sich nun für seine Taten verantworten und wird für die nächsten fünfeinhalb Jahre im Gefängnis inhaftiert bleiben.
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