Witten: 77-jähriger Unfallfahrer frisst Gras, um Alkoholgeruch zu übertünchen
In der Stadt Witten ereignete sich am vergangenen Wochenende ein ungewöhnlicher Vorfall, der die Beamten der Polizei vor ein Rätsel stellte. Ein 77-jähriger Autofahrer war in einen Verkehrsunfall verwickelt und wurde von den Einsatzkräften kontrolliert. Bei der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass der ältere Herr grünes Gras aß. Erst bei näherer Nachfrage gab der Mann zu, dass er dies tat, um den Alkoholgeruch in seinem Atem zu übertünchen. Die Polizisten waren überrascht von dieser ungewöhnlichen Methode und nahmen den Mann fest.
77-jähriger Autofahrer frisst Gras, um Alkoholgeruch zu übertünchen
Ein 77-jähriger Autofahrer hat in Witten (Nordrhein-Westfalen) einen ungewöhnlichen Weg gewählt, um seinen Alkoholgeruch nach einem Unfall zu überdecken. Wie die Polizei in Bochum am Donnerstag (11. Juli 2024) mitteilte, beschädigte der Mann am Mittwoch (10. Juli) beim Ausparken ein anderes Auto, was ein 46-Jähriger bemerkte.
Da der Senior offenbar flüchten wollte, stellte sich der Zeuge vor dessen Wagen, um ihn aufzuhalten. Der Unfallfahrer gab jedoch Gas, woraufhin der jüngere Mann auf die Motorhaube stürzte und leichte Verletzungen erlitt.
Als der Senior dann doch ausstieg, begann er laut Polizei unvermittelt, Gras aus einer nahen Rasenfläche zu reißen und zu essen. Offenbar habe er damit seinen Alkoholgeruch tilgen wollen.
Passanten riefen die Polizei. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,64 Promille bei den Unfallfahrer. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe, die Polizei beschlagnahmte seinen Führerschein und leitete Ermittlungen ein. Die Beamten regten zudem eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit an.
Es ist wichtig zu wissen, dass in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze gilt. In der Regel bleibt eine Alkohol-Fahrt darunter straffrei. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille ist Alkohol am Steuer eine Straftat. Doch es gibt Ausnahmen.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Der Verstoß kostet 250€, 1 Punkt und eine Probezeitverlängerung. Bereits ab 0,3 Promille kann man bei Unfallverursachung und Ausfallerscheinungen als relativ fahruntüchtig gelten.
Weitere Informationen zu den Strafen für Alkohol am Steuer finden Sie hier.
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