Europaweite Zugreise: Diese Fallen zu beachten bei der Buchung

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Europaweite Zugreise: Diese Fallen zu beachten bei der Buchung

Bei der Planung einer Zugreise durch Europa sollten Reisende einige wichtige Aspekte beachten, um ihre Fahrt so angenehm und stressfrei wie möglich zu gestalten. Insbesondere bei der Buchung von Zugtickets ist es ratsam, bestimmte Fallen zu vermeiden, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. In diesem Artikel werden wir auf die wichtigsten Punkte eingehen, die bei der Buchung einer europaweiten Zugreise zu beachten sind, um Ihre Reise zu einem vollen Erfolg zu machen.

Europaweite Zugreise: Achtung bei der Buchung

Wer mit Fernzügen in verschiedenen europäischen Ländern unterwegs ist, reist dabei nicht nur mit der Deutschen Bahn, sondern auch mit den jeweiligen Bahngesellschaften der anderen Länder. Doch wer von der Deutschen Bahn etwa in einen Zug der französischen SNCF oder der österreichischen ÖBB umsteigt, sollte bei der Buchung einige Dinge beachten.

Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. Selbst wenn Urlauber die Tickets zusammen beim selben Anbieter gekauft haben, gelten sie nicht automatisch als sogenannte Durchgangsfahrkarte. Bei einer Durchgangsfahrkarte stehen den Reisenden Erstattungsansprüche für die gesamte Reise zu. Würden sie also wegen einer Verspätung eines Zuges ihren Anschluss verpassen, stünde ihnen eine Entschädigung dafür zu.

Doch laut Europäischem Verbraucherzentrum schließen die Buchungsplattformen in der Realität diese Haftung in ihren Verträgen oft aus. Stattdessen werde darauf hingewiesen, dass getrennte Beförderungsverträge geschlossen werden. Damit haben Fahrgäste keine Ansprüche bei verpassten Anschlüssen. Ihnen steht aber eine Hotelübernachtung zu, sollte eine Weiterreise am selben Tag nicht mehr möglich sein.

Das Schlupfloch der Durchgangsfahrkarte

Das Schlupfloch der Durchgangsfahrkarte

Verbraucherschützer sprechen von einem Schlupfloch. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte schon vergangenes Jahr bei der Neufassung der EU-Verordnung zu den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr darauf hingewiesen, dass Anbieter einfach getrennte Beförderungsverträge abschlössen.

Ähnliches gilt übrigens auch, wenn Sie wegen einer Zugverspätung Ihren Flug verpassen. Auch hier übernimmt die Bahn keine Haftung. Und selbst bei Pauschalreisen muss die Zugreise explizit ein Teil des Gesamtangebots sein, um Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen zu können.

Für alle, die gerne mit dem Zug durch Europa reisen, ist es also wichtig, sich vor der Buchung genau zu informieren, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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