30 Grad im Büro – bis wann darf die Kleidung auch noch so kurz sein?

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30 Grad im Büro – bis wann darf die Kleidung auch noch so kurz sein?

Die Hitzewelle hat Deutschland fest im Griff und auch die Büros sind nicht verschont geblieben. Wenn die Temperaturen auf über 30 Grad steigen, wird es auch in den Arbeitsräumen unangenehm warm. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen sich daher, wie kurz die Kleidung noch sein darf, ohne gegen die Dresscode zu verstoßen. Doch gibt es klare Regeln, wann die Kleidung zu kurz wird? Und wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam lösungsorientiert handeln, um ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen?

Grad im Büro: bis wann darf die Kleidung auch noch so kurz sein?

Der Sommer hat auch im Kreis Kleve Einzug gehalten. Mit Temperaturen bis zu 30 Grad macht sich die Hitze bemerkbar. Während einige Menschen sich über die warmen Tage freuen, schwitzen andere im Büro. Doch gibt es einen Anspruch auf Hitzefrei oder eine Klimaanlage im Arbeitsleben?

„Ein Recht auf Hitzefrei oder eine Klimaanlage gibt es im Arbeitsleben aber nicht“, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Stattdessen gilt es, sich so gut wie möglich mit den Temperaturen zu arrangieren. Dazu gehören auch die passende Kleidung, die Arbeitszeiten und die Arbeitsstätte.

Hitze im Büro: Wie lange kann man sich noch so leger kleiden?

Hitze im Büro: Wie lange kann man sich noch so leger kleiden?

Der Unternehmerverband gibt Tipps, wie man mit hohen Temperaturen während der Arbeitszeit umgehen kann. So helfen Jalousien und Fenster, die tagsüber geschlossen bleiben, gegen die Hitze. Ein morgentlicher Lüftungsprozess oder ein Tischventilator können auch Abhilfe schaffen. Eine Schale mit Eiswürfeln, die direkt vor dem Ventilator platziert wird, kann zudem helfen.

Zusätzlich gilt es, viel Wasser zu trinken, um die körpereigene Klimaanlage in Gang zu setzen. Der Sonnenschutz sollte effektiv gesteuert werden, indem Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen bleiben. Elektrische Geräte sollten nur bei Bedarf betrieben werden. Bei Hitzeperioden hilft es auch, die Arbeitszeiten flexibel anzupassen, um schwere körperliche Arbeit unter freiem Himmel in den heißen Stunden zu meiden.

„Hierzu können in vielen Betrieben Arbeitszeitverlagerungen genutzt werden, etwa durch Gleitzeitregelungen“, sagt Schmitz. Zusätzliche Pausen können an Hitzetagen für Abkühlung sorgen. „Es versteht sich für die Unternehmen von selbst, dass man Personengruppen wie werdende oder stillende Mütter sowie ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte in dieser Zeit besonders schont“, führt Schmitz aus.

Offizielle Regelungen zur Raumtemperatur in Büros gibt die Arbeitsstättenverordnung vor: Ab 30 Grad in einem Büroraum müssen wirksame Maßnahmen zur Abkühlung ergriffen werden; ab 35 Grad Raumtemperatur ist ein Büro ohne Gegen-Maßnahmen nicht mehr geeignet.

Und wie sieht es mit der Kleidung aus? Shorts statt Sakko und Sommer-Kleid statt Kostüm? „Auch wenn es in den nächsten Tagen wieder heiß wird, sollten sich Beschäftigte in hiesigen Büros nicht allzu leger kleiden“, sagt Schmitz. Seine Empfehlung lautet: Immer erst das Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen. „Über Krawattenzwang für Männer lässt jeder Arbeitgeber mit sich sprechen“, ist er sich sicher. Die haben große Unternehmen und selbst Geldhäuser wie die Sparkasse Rhein-Maas ohnehin längst abgeschafft.

Udo Müller

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