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Beurteilung durch den Arbeitgeber: Die wichtigsten Fragen und Antworten

In Deutschland ist es üblich, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter regelmäßig beurteilen, um ihre Leistung und Fähigkeiten zu bewerten. Doch viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, was bei einer solchen Beurteilung zu erwarten ist oder welche Rechte ihnen zustehen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema beantwortet, um Arbeitnehmern eine bessere Orientierung zu geben und ihre Rechte zu stärken.

Leistungsbeurteilung: Die Fragen, die du stellen musst

Welche Arten der Leistungsbeurteilung gibt es?

Es gibt verschiedene rechtlich zulässige Methoden der Leistungsbeurteilung. Neben dem klassischen Arbeitszeugnis sind dies zum Beispiel die sogenannten Zielvereinbarungen, auch bekannt als Management by Objectives (Führen durch Zielvorgaben). Hierbei vereinbaren Führungskraft und Mitarbeiter spezifische, messbare Ziele und überprüfen regelmäßig Fortschritt und Zielerreichung.

Weitere Methoden sind das 360-Grad-Feedback, das Rückmeldungen von verschiedenen Personen umfasst, die mit dem Mitarbeiter interagieren, wie zum Beispiel Vorgesetzte, Kollegen, unterstellte Mitarbeiter oder auch Kunden. Dieses Feedback fördert eine umfassendere Perspektive auf die Leistung und kann anonym oder persönlich, online oder schriftlich durchgeführt werden.

Regelmäßige Mitarbeitergespräche zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten sind auch gängig, die in der Regel jährlich oder halbjährlich stattfinden. Es geht darum, die bisherigen Leistungen zu bewerten und künftige Ziele zu planen. Vorlagen können verschiedene standardisierte Abläufe sein.

Welches Gewicht hat eine Leistungsbeurteilung im Job oder für die Karriere?

Welches Gewicht hat eine Leistungsbeurteilung im Job oder für die Karriere?

Leistungsbewertungen haben einen großen Einfluss auf die berufliche Entwicklung sowie auf die Gehaltsentwicklung. Dabei geht es oft nicht nur darum, spezifischen Aufgaben gut nachzukommen, sondern auch, sogenannte Soft Skills zu demonstrieren. Zu Letzterem zählen etwa Verlässlichkeit, Positivität oder Rücksichtnahme.

„Das alles trägt zu einer positiven Unternehmenskultur bei und sollte auch in die Bewertung einfließen“, sagt Karriereberaterin Ragnhild Struss. Wichtig sei, zu definieren, was im entsprechenden Kontext unter „Leistung“ zu verstehen und wie diese zu erreichen sei.

Wer darf überhaupt eine Leistungsbeurteilung vornehmen?

Wer darf überhaupt eine Leistungsbeurteilung vornehmen?

Direkte Vorgesetzte haben meist das Hauptrecht und die Hauptverantwortung, Leistungsbeurteilungen durchzuführen. In vielen Unternehmen spielt auch die Personalabteilung eine wichtige Rolle, etwa bei der Auswertung und Zusammenfassung von Feedback aus verschiedenen Quellen.

Oder um sicherzustellen, dass die Beurteilungen konform mit den unternehmensweiten Richtlinien und rechtlichen Vorgaben sind, sagt Struss. Eine Leistungsbeurteilung ist nur erlaubt, soweit sie sich auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung beschränkt.

„Eine Beurteilung ohne Bezug zur arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung ist daher unzulässig“, sagt Gewerkschaftssekretär Daniel Stach. Das bedeutet: Subjektive Wertungen jeglicher Art sind zu unterlassen.

Darf der Arbeitgeber auch eine Selbsteinschätzung verlangen?

Darf der Arbeitgeber auch eine Selbsteinschätzung verlangen?

Ragnhild Struss bejaht dies und hält das auch für sinnvoll. Die Gegenüberstellung von Fremd- und Selbsteinschätzung sei entscheidend, um Diskrepanzen zwischen Selbst- und Fremdbild zu identifizieren, so die Karriereberaterin.

Im Abgleich von Selbst- und Fremdbild lasse sich die eigene Wahrnehmung schärfen und das Reflexionsvermögen schulen. „Das wirkt sich positiv auf die Kommunikation mit anderen aus und ermöglicht einen reiferen Umgang miteinander“, sagt sie.

Was macht man bei einer schlechten Beurteilung?

Eine schlechte inhaltliche Leistungsbeurteilung sollte kommunikativ immer noch wertschätzend, angemessen und höflich formuliert sein. „Man sollte sie immer als Chance zur Entwicklung sehen“, rät Ragnhild Struss.

Ihr Tipp: Im Falle einer als unangemessen empfundenen negativen Beurteilung durch Vorgesetzte sollte man dies kommunizieren und in den Austausch darüber gehen. „Im besten Fall ist es möglich, gemeinsam eine Beurteilung zu erstellen, die für beide Seiten angemessen und nachvollziehbar ist.“

Kann ich eine Leistungsbeurteilung ablehnen oder fordern, dass sie aus meiner Personalakte entfernt wird?

„Arbeitnehmer können verlangen, unrichtige Vorgänge aus der Personalakte entfernen zu lassen“, sagt Gewerkschaftssekretär Stach. Beschäftigte haben einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, mit dem sie umfassend Einsicht in ihre Personalakte nehmen dürfen.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

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