VWL: Vermögenswirksame Leistungen und Bonus für Arbeitnehmer

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VWL: Vermögenswirksame Leistungen und Bonus für Arbeitnehmer

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) sind ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge für Arbeitnehmer in Deutschland. Durch die VWL können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber dazu bewegen, einen bestimmten Teil ihres Bruttogehalts in eine Vorsorgeeinrichtung einzuzahlen. Dieser Betrag wird dann steuerfrei gestellt und kann langfristig zu einer hohen Rendite führen. Neben den VWL gibt es auch die Möglichkeit, einen Bonus zu erhalten, wenn der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllt. In diesem Artikel werden wir genauer auf die VWL und den Bonus für Arbeitnehmer eingehen und erklären, wie sie funktionieren und wie Arbeitnehmer davon profitieren können.

Vermögenswirksame Leistungen und Bonus für Arbeitnehmer

Ein oft unterschätztes Instrument für den Kapitalaufbau: die Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Als freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers können Arbeitnehmer, Beamte und Auszubildende sie für den Vermögensaufbau nutzen.

VLPlus: Wie Arbeitnehmer mit Vermögenswirksamen Leistungen extra Geld verdienen

VLPlus: Wie Arbeitnehmer mit Vermögenswirksamen Leistungen extra Geld verdienen

Die rechtliche Grundlage der Vermögenswirksamen Leistungen ist das fünfte Vermögensbildungsgesetz. Demnach dienen VL der Förderung des Vermögensaufbaus und sind zusätzlich zum Grundgehalt ein Teil des Arbeitslohns. Sie können jedoch nicht als zusätzliches Gehalt ausgezahlt werden. Stattdessen fließen sie direkt in eine Anlageform, die der Arbeitnehmer weitgehend frei wählen kann.

„Beschäftigte dürfen vom Arbeitgeber verlangen, Teile des eigenen Einkommens vermögenswirksam anzulegen“, sagt Ralf Scherfling, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Der Arbeitgeber oder Dienstherr zahlt oft einen freiwilligen Zuschuss.“

Den Zuschuss des Arbeitgebers können Beschäftigte zudem mit eigenen Mitteln aufstocken. Eine Obergrenze existiert nicht.

Bonus für den Kapitalaufbau: Was Arbeitnehmer über VL wissen müssen

Bonus für den Kapitalaufbau: Was Arbeitnehmer über VL wissen müssen

Um VL zu beantragen, sollten Arbeitnehmer zunächst in Erfahrung bringen, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt und, wie hoch dieser ausfällt. Anschließend wählt man bei einem Anbieter eine passende Anlageform aus und schließt einen Vertrag ab. Dann erhält der Arbeitgeber ein Formular des abgeschlossenen Vertrags und überweist während der vertraglich festgelegten Laufzeit die vereinbarte Sparrate.

Geld für den Nachwuchs: Wie die Vermögenswirksamen Leistungen zum Vermögensaufbau beitragen

Geld für den Nachwuchs: Wie die Vermögenswirksamen Leistungen zum Vermögensaufbau beitragen

Die Laufzeit für VL-Verträge beträgt in der Regel sieben Jahre. Sechs Jahre lang wird eingezahlt, danach ruht das in dieser Zeit Gesparte zunächst für ein Jahr, bevor schließlich frei über das Geld verfügt werden kann.

VL können für verschiedene Anlageformen genutzt werden, wie zum Beispiel Fondssparpläne, Bausparverträge, Banksparpläne oder die Tilgung einer Baufinanzierung. „Das konkrete Produkt sollte man auf Basis der eigenen Ziele und Präferenzen wählen“, empfiehlt Scherfling.

Wer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann auch Wertpapiersparen oder Aktienfonds nutzen. Ein Banksparplan kommt für sicherheitsorientierte Anleger in Frage, die keinen Anspruch auf die Zulage haben.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie?

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung auf die jährlichen VL-Einzahlungen. Sie bekommen aber nur diejenigen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen gesetzlich definierte Grenzen nicht überschreiten.

Die Wohnungsbauprämie stellt eine weitere staatliche Förderung dar, die für Bausparverträge gewährt wird. Voraussetzung ist auch hier, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Wie kann man VL für die Altersvorsorge nutzen?

VL können etwa in Form eines Riester-Vertrags oder für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden. „Letztere hätte den Vorteil, dass sich das Nettogehalt nicht ändern würde, weil man im Gegensatz zu allen anderen Sparmöglichkeiten aus dem Bruttoentgelt sparen würde“, erklärt Scherfling.

Welche typischen Fehler machen Arbeitnehmer häufig?

„Beschäftigte sollten einen Zuschuss des Arbeitgebers nicht verfallen lassen, auch wenn dieser lediglich sechs Euro im Monat beträgt“, sagt Scherfling. „Bei sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr kommt man am Laufzeitende mit ein bisschen Rendite sowie mit Zins oder Bonus auf knapp 500 Euro.“

Was die Arbeitnehmersparzulage angeht, sei es wichtig, diese jedes Jahr zu beantragen, denn nur dann werde sie am Ende der Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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